Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) abschließen. Sie gelten auch für alle künftigen Angebote, Leistungen und Lieferungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter deren Einbeziehung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Auch wenn der Anbieter auf ein Schreiben des Kunden Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

1.3 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er als Unternehmer handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter bietet Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Computer, Workstations, Smartphones, Tablets, Notebooks, Marketing und Schulungen an.

2.2 Neben dem Verkauf werden IT-Equipment, Tablets, Notebooks und Workstations zur Miete angeboten. Die Mietlaufzeit beträgt 6 bis 24 Monate.

2.3 Der Anbieter tritt zusätzlich als Großhändler auf und bietet Produkte in größeren Stückzahlen an Geschäftskunden an.

2.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ist, der von dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform auf der Grundlage des Angebots des Anbieters erteilte Auftrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Angaben sind nicht verbindlich. Sämtliche Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Der Auftrag kommt durch die Annahme des von dem Anbieter für den Auftraggeber erstellten schriftlich oder in Textform erstellten Angebots zu Stande. Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde zahlt an den Anbieter die für den Auftrag vereinbarte Vergütung. Darüber hinaus erstattet der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Aufwendungen und Auslagen, wenn der Kunde, für die den Aufwendungen und Auslagen zugrunde liegenden Maßnahmen, seine Zustimmung erteilt hat.

3.2 Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung unter Verwendung des auf der Rechnung genannten Kontos zur Zahlung fällig.

3.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

3.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

4. Lieferung und Versand

4.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Der Anbieter behält sich vor, Teillieferungen durchzuführen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen und Lieferungen des Anbieters spätestens 5 Werktage nach Fertigstellung und Übergabe schriftlich oder in Textform abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Übergabe der Lieferungen und Leistungen Mängel gerügt hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche für die Umsetzung des Auftrags relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Werden die Informationen und Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, gerät der Anbieter mit seinen Leistungen und Lieferungen nicht in Verzug. Eventuell vereinbarte Fertigstellungsfristen für Lieferungen und Leistungen des Anbieters verschieben sich in angemessenem Umfang.

5. Mietbedingungen

5.1 Die Mietsache bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und ausschließlich gemäß der vorgesehenen Nutzung einzusetzen.

5.2 Die Mietdauer beträgt mindestens 6 und maximal 24 Monate. Der genaue Zeitraum wird im Mietvertrag festgelegt.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden auf eigene Kosten zu versichern und alle Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Mietsache zu ergreifen.

5.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Mietsache nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen oder auf ihren Zustand zu überprüfen.

5.5 Nach Ablauf der Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, die Mietsache in einwandfreiem Zustand an den Anbieter zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Komponenten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Mietraten in Verzug, hat der Anbieter das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, die Mietsache herauszuverlangen und Schadensersatz geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum des Anbieters.

6.2 Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Anbieter das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern der Anbieter dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

6.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

6.5 Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Anbieters hinzuweisen und den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.6 Stellt der Käufer bzw. Mieter einen Antrag auf Insolvenz hat er den Anbieter darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer bzw. Mieter haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Anbieter, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Anbieter haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlicher Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.

7.2 Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus Produkthaftung sowie aus Haftungsfolgen im Bereich von Körper- und Gesundheitsschäden.

7.3 Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften, dass seine Leistungen und Lieferungen nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber, auch soweit Rechte Dritter betroffen sind, dieselbe Rechtsposition erhält, wie vorstehend beschrieben. Sollte der Anbieter in besonderen Fällen nicht in der Lage sein, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Rechte auf den Auftraggeber übertragen werden, wird er den Auftraggeber hiervon rechtzeitig informieren.

7.4 Der Anbieter haftet nicht für die Vereinbarkeit der Werbung des Kunden mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Wettbewerbsrecht.

8. Datenschutz

8.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

8.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf www.henke-marketing.de zu finden.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen auf der Grundlage ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, diese nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden, soweit es sich bei diesen Informationen nicht um offenkundige Informationen handelt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025